Mittwoch, 25. Juli 2007

Bibeltreue Christen klagen gegen die Schulpflicht in Baden-Württemberg.

Bibeltreue Christen klagen gegen die Schulpflicht in Baden-Württemberg. Das Verwaltungsgericht hat das Urteil vertagt.

Die Schulabschlussfeier ihres ältesten Sohnes brachte bei Irene P. (55) das "Fass zum Überlaufen". Die Absolventen stellten zum Pläsier eine Stunde in katholischer Religion nach. "Das war nur Spott", sagt die Mutter von sechs Kindern. Daraufhin unterrichtete sie die jüngste Tochter, auch Irene mit Namen, zu Hause. Inzwischen geht die Zwölfjährige mit acht weiteren Kindern in die Grund- und Hauptschule Windischenbach - eine Heimschule bibeltreuer Christen. Sie ist weder anerkannt noch genehmigt. Und das ist das Problem. Denn mit dem Unterricht verstößt die Familie P. wie andere Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion, die sich in der Gegend ansiedelten, gegen die Schulpflicht. Anträge auf Befreiung wurden abgewiesen. Irene P. sitzt deshalb neben ihrem Mann Alexander (56) als Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Den Kindern werde "ausreichende Erziehung und Unterrichtung" zuteil, so ihr Argument.

Rund 40 ihrer etwa 150 Mitglieder starken, baptistischen Gemeinschaft sitzen im Verhandlungsraum - die Jungs mit weißem Hemd und dunkler Hose, die Mädchen im langen Rock. Ihre Anwältin trägt vor: Ihre Mandanten sähen ihr Recht auf religiöse Erziehung verletzt. Die Anfechtungen, denen die Kinder der Evangeliumschristen im staatlichen Schulunterricht ausgesetzt seien, überstiegen das akzeptable Maß. Denn dort habe man sich "von biblischer Ethik und Schöpfungsgeschichte abgewandt".


Stattdessen würde die Evolutionstheorie als bewiesen unterrichtet. Erziehung zu Schamhaftigkeit sei ersetzt durch die Liebe zum Menschen und durch Sexualunterricht. Ihre Kinder, so Irene P., kämen in "Loyalitätskonflikte". Hilflos seien sie Sexualkunde, "Hexengeschichten" und esoterischen Mandalas ausgeliefert. Die Tochter werde nun im "Realschulprofil" unterrichtet, gibt die Anwältin an. Die Fächer sind identisch mit denen an anerkannten Privatschulen; nur stellt sich das staatliche Schulamt die Pädagogen gewiss anders vor: Mathematik und Naturwissenschaften etwa unterrichtet eine medizinisch-technische Assistentin. Inbrünstig bittet die Anwältin Richter Frieder Klein, sich ein Bild vom Leistungsstand der Tochter zu machen. Man sei zu jeder Prüfung bereit. Klein wehrt ab. "Ich sehe die fachliche Voraussetzung der Lehrer nicht." Die Kläger beantragen dennoch, die "pädagogische und fachliche Ausgestaltung des Unterrichts" laut Privatschulgesetz zu untersuchen. Ein Parallelverfahren zur Genehmigung ihrer Schule läuft.

Das Verwaltungsgericht hat am Dienstag sein Urteil über die Schulpflicht des Kindes vertagt.

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/?sid=605aecc07d21494a628273b24156d6c1&em_cnt=1178756

Wir werden weiterhin tun, was den Menschen gut und nütze ist: Wir beten für alle Menschen und für Obrigkeit, daß wir ein ruhiges und stilles Leben in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit leben können, und daß speziell die Kinder von früh auf die Heilige Schrift lernen, die uns zur Seligkeit unterweist durch den Glauben an Jesus Christus. Wir fordern die Legalisierung und Anerkennung von Heimschule in Deutschland - ohne wenn und aber!