Der US-Abgeordnete Ernie Chambers hat kürzlich beim Gericht von Douglas (Nebraska) Klage gegen Gott eingereicht. Er versteht das nicht als Blasphemie, sondern vielmehr als Kritik am amerikanischen Klage-Unwesen, wo jeder jeden nach Lust und Laune verklagen kann wie etwa eine Milliardenklage weil jemand Hose nicht von der Wäscherei wiederbekommen hat.
Da haben wir in Deutschland eine ziemlich ähnliche Situation, nur mit dem Unterschied, dass es bei uns Abmahnungen statt Klagen sind. Dies verschärft den Sachverhalt aber noch, denn während in Amerika unsinnige und bagatellhafte Klagen kostenpflichtig abgewiesen werden, sind deutsche Abmahnungen eine völlig risikofreie Geldmaschine für Anwälte, was zwangsläufig zu ungeheuerlichem Missbrauch und Abmahnexzessen (verharmlosend Welle genannt) führt.
Betreiber von Internetseiten erhalten Abmahnungen wegen Kleinigkeiten wie Linkhaftung oder unzureichendem Impressum oder noch so kleinen Urheberrechtsverletzungen.
Deshalb hier unser Vorschlag: Eine Abmahnung an Gott, und zwar wegen Verstoß gegen die Impressumpflicht! Trotz eindeutiger Regelung ist Gott offenkundig nicht seiner Verpflichtung nachgekommen, seine geschäftsmäßig betriebene Veröffentlichung, volkstümlich gelegentlich auch als Universum bezeichnet, hinreichend zu kennzeichnen und sich als Verantwortlichen erreichbar zu machen.
Abmahnanwälte, die an diesem Fall Interesse zeigen, mögen sich bitte bei uns melden.
Email: info (at) rettet-das-internet.de
Allein schon der Gebrauch des Ausdrucks "Gottes Wort" bei der Bibel ist schon ein Prozeß wert, denn die meisten neuen Bibelversionen sind alle urheberrechtlich geschützt durch einen Verlag oder eine Bibelgesellschaft. Somit gestaltet sich schon ein Problem, wenn jemand diese Bibel zitiert. Der muß den Verlag oder die Bibelgesellschaft um Erlaubnis bitten. Aber wenn das Urheberrecht bei einem Verlag oder einer sonstigen Gesellschaft liegt, dann handelt es sich streng genommen nicht mehr um Gottes Wort. Wer von Gottes Wort spricht, der sagt doch damit, daß Gott der Urheber des Wortes ist. Reformationsbibeln wie die Lutherbibel 1545 oder die englische King James Bibel kennen keinen urheberrechtlichen Schutz. Wer also eine Bibel druckt, muß verstehen, daß Gott als Autor alle Rechte an diesem Text behält. Da darf man nicht so anmaßend sein, wie bei der Flutwelle neuer (Per)Versionen, und das Urheberrecht einem Verlag zuschreiben, als wäre die Bibel ein bloßes Wirtschaftsgut für den Markt. Wenn ich ein Buch schreibe und aus Gottes Wort zitiere, dann brauche ich nur EINEN um Erlaubnis zu fragen, und das ist nicht die Frau Sowieso bei der Sowieso Bibelgesellschaft oder sonst wem. Ich frage meinen Himmlischen Vater zu dem ich durch Jesus Christus Zugang habe.
Mittwoch, 10. Oktober 2007
Abmahnung an Gott
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1 comments:
Ich schließe mich dieser Meinung voll und ganz an, aber die Bibelgesellschaft sieht das überhaupt nicht so. Dieses Thema hatte mich nämlich auch interessiert, nachdem ein Freeware-"Losungen" (www.losungen.de) Programm aus dem Internet genommen wurde, wegen Lizenzstreitigkeiten mit der DBG.
Einem Freund schrieb diese Gesellschaft dazu: "Selbstverständlich ist die Bibel das Wort Gottes und damit das Allgemeingut der Menschheit. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bibel von Menschen in hebräischer bzw. griechischer Sprache niedergeschrieben wurde. Diese Fassung ist Allgemeingut. Die Leistung eines Übersetzers jedoch ist eine durch das Urheberrecht in fast allen Nationen geschützte und geachtete geistige Leistung. Die sogenannte Lutherbibel wurde zuletzt 1984 von einer Kommission von Fachleuten revidiert, das heißt im Stile Luthers neu übersetzt und bearbeitet. Diese Fassung ist selbstverständlich durch das Urheberrechtsgesetz geschützt."
Fazit: Durch dieses 'Zurechtbiegen' der Umstände schaffen sich die Bibelgesellschaften eine hervorragende Einnahmequelle. An die Urfassung kommen sie natürlich nicht dran, aber für die Übersetzung, da muss jeder zahlen..
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